BGH: Aufklärungspflicht über Schließungsrisiko bei Offenen Immobilienfonds
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Der Bundesgerichtshof eröffnet Anlegern Offener Immobilienfonds mit seinen Urteilen vom 29.04.2014, XI ZR 477/12 sowie XI ZR 130/13 Möglichkeiten Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der XI. Zivilsenat führte in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich aus: „Die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, stellt ein während der gesamten Investitionsphase bestehendes Liquiditätsrisiko dar, über das der Anleger informiert sein muss, bevor er […]