Positives Urteil für unseren Mandanten – SolEs 22

Schwarz Mertsch RAe erstreiten positives Urteil in Sachen SolEs 22 GmbH & Co. KG

Mal wieder wurde Postbank Finanzberatung AG zum Schadensersatz verurteilt. Viele Banken und Finanzvertriebe empfahlen Ihren Kunden die Investition in geschlossene Fonds. Nur allzu oft mussten Anleger realisieren, dass sich diese Empfehlungen als finanzielles Desaster erwiesen haben. Wie andere Finanzvertriebe empfahl beispielsweise auch die Postbank Finanzberatung AG ihren Kunden vielfach die Investition in die Solarfonds des Emissionshauses Voigt & Kollegen (SolEs 21 und SolEs 22). Im vorliegenden Fall hatte unser Mandant eine Beteiligung am Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG sowie eine Schiffsfondsbeteiligung  an der GEBAB Ocean Shipping 1 GmbH & Co. KG empfohlen bekommen. Beide Fonds verliefen nicht prognosegemäß.

Der Fonds SolEs 22 wurde im Jahre 2009 mit einem Investitionsvolumen von rund 127 Millionen Euro aufgelegt. Investiert werden sollte in Solarkraftwerke in Frankreich, Italien und Spanien über eine geplante Laufzeit von 10 Jahren. Vielfach geworben wurde unter anderem mit festgelegten gesetzlichen Stromvergütungen und damit der Unabhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen. Von den prognostizierten 7 bis 9 Prozent jährlichen Ausschüttungen kann bislang keine Rede sein, denn die wirtschaftliche Lage für Solarenergieanlagen hat sich in Spanien und Italien erheblich verschlechtert. Spanien kürzte die gesetzliche Solarförderung, auf der die Prognoserechnungen und damit das ambitionierte Fondskonzept basierten.

Der von uns vertretene Anleger, der auf Anraten seines damals für die Postbank Finanzberatung AG tätigen Beraters die genannten Fonds gezeichnet hatte, klagte auf Schadensersatz. Bereits erstinstanzlich obsiegte er und das Landgericht Hannover, sah den Schadensersatzanspruch wegen nicht anlagegerechter Beratung teilweise als begründet an. Das Oberlandesgericht Celle erteilte im Berufungsverfahren im Jahre 2018 eindeutige Hinweise hinsichtlich des Fonds SolEs 22, die auch für viele Parallelverfahren bedeutsam sind. Der Postbank Finanzberatung AG erkannte daraufhin vollständig an. Der Finanzdienstleister wurde rechtskräftig zur Zahlung des vollen Schadensersatzes nebst Zinsen verurteilt.

Betroffene Anleger müssen unbedingt die absolute Verjährungsfrist beachten, die 10 Jahre beträgt. Zuzuwarten, ob der Fonds sich doch vielleicht noch einmal erholen wird, kann sich für die Anleger als eine teure Fehlentscheidung erweisen. Den Banken und Finanzvertrieben spielt die Zeit damit in die Hände. Die rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten, den Vertrieb in Anspruch zu nehmen, ist für die Betroffenen mit wenig Aufwand verbunden und schafft schnell Klarheit.

Anerkenntnisurteil

Wir beraten Sie gerne.

 

Ansprechpartner: RA Christian MertschRA Christoph R. Schwarz