KGAL SeaClass 5

Bei dieser Schiffsfondsbeteiligung des Emissionshauses KGAL, dort unter dem Namen „SeaClass 5“ initiiert , handelt es sich um eine im Jahre 2006 aufgelegte geschlossene Fondsbeteiligung aus dem Marktsegment der Container-Schiffe. Die Fondslaufzeit beträgt ausweislich des Prospektes 22 Jahre. Der prospektierte Prognosezeitraum beträgt indessen nur 19 Jahre, also bis zum Jahre 2025. Die plangemäße Auflösung der Gesellschaft ist nicht vor Ende des Jahres 2028 vorgesehen. Eine ordentliche Kündigung ist nicht vor dem Ende des Jahres 2028 möglich. Die Konzeption des Fonds sieht den Betrieb eines Containerschiffes namens CSCL Rotterdam durch die Gesellschaft KINTARI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG vor. Bei dem Schiff handelt es sich ausweislich des Emissionsprospektes um ein modernes Panamax Containerschiff. Das geplante Fondsvolumen beträgt etwa EUR 45.500.000,00. Wie bei den meisten geschlossenen Fondsbeteiligungen wurden die Gelder zur Gründung und zum Betrieb des „Fonds“ zum einen durch Fremdkapital = Kredite und durch Eigenkapital = überwiegend Anlegergeld bereitgestellt.

Aktuell – 2014

Im Jahr 2014 scheiterten die Restrukturierungsversuche der Fondsgesellschaft endgültig. Die zum Weiterbetrieb notwendigen Gelder konnten nicht beschafft werden. Im Mai 2014 veranlasste die kreditgebende Bank daher die Veräußerung des Schiffes, weil es ihr als Sicherheit des gewährten Fremdkapitals diente. Im Juni teilte die Gesellschaft den Anlegern mit, dass daher die Auflösung der Gesellschaft geplant sei und die Anleger keine weiteren Auszahlungen mehr erhalten werden. Damit haben die Anleger etwa 80 Prozent ihres eingesetzten Kapitals vollständig verloren.

Fonds-Eckdaten gemäß Prospekt

 

Gesellschaftsform GmbH & Co. KG
Beteiligungsform der Anleger Standardkommanditist (Treugeber)
Anbieter KGAL
Emissionsjahr 2006-2007
Laufzeit ca. 22 Jahre, d.h. bis 31.12.2028
Kündigung vor dem 31.12.2028 nicht möglich
Fondsvolumen EUR 45.469.219,00 (inkl. Agio)
Fremdkapital EUR 16.469.219,00
Kommanditkapital EUR 27.400.000,00

Merkmale  Geschlossener Fondsbeteiligungen

Geschlossene Fondsbeteiligungen sind stets unternehmerische Investitionen mit allen damit verbundenen Risiken. Die für den Anleger wohl bedeutendsten Risiken sind das Totalverlustrisiko und die Ungewissheit der Ausschüttungen, meist von den Anleger als „Zinsen“ verstanden. Zudem können die erhaltenen Ausschüttungen unter Umständen bei Aufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB sogar wieder zurückgefordert werden. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer spezifischer Risiken. Hier seien in der Kürze nur exemplarisch folgende genannt: Mangelnde Fungibilität = Handelbarkeit, Einnahmerisiko, Währungsrisiko, Betriebskostenrisiko, Fertigstellgunsrisiko etc. . In der Gesamtschau führen diese Risiken dazu, dass Geschlossene Fondsbeteiligungen als sehr risikoreiche Kapitalanlagen einzuordnen sind. Vielfach dürfte die Bezeichnung als spekulatives Investment zutreffen.

Grafiken zum Fonds

Finanzierung SeaClass 5

 

 

 

 

 

 

 

 

Rendite SeaClass 5

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertriebskosten SeaClass 5

 

 

 

 

 

 

 

 

Was können Anleger tun?

Nach unseren Erfahrungen wurden vielen Anlegern Geschlossene Fonds entgegen ihrer Risikoneigung verkauft. Die allermeisten Anleger dürften überhaupt nicht zur Zielgruppe dieser Anlageform gehören. Dies kann aufgrund unterschiedlicher Aspekte der Fall sein. Diese betreffen zum einen den Anleger auf der einen Seite und die Kapitalanlage auf der anderen Seite. Oftmals wurde etwa ein zu hoher Vermögensanteil in diese Anlageklasse gesteckt. In vielen Fällen wurden Fondsanteile gar zur Altersvorsorge vermittelt. Die regelmäßige Ungeeignetheit eines geschlossenen Fonds für dieses Anlageziel ist in der ständigen Rechtsprechung mittlerweile festgestellt. Wir empfehlen die Prüfung etwaiger Ansprüche aufgrund von Falschberatung durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt.

Wie gehen wir vor?

Wir beleuchten Ihren Fall individuell, weil jede Beratungssituation unterschiedlich ist und damit einzeln beurteilt werden muss. Falschberatung ist mehr als nur der Bezug auf die „Kick-Back-Rechtsprechung“. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Beratungssituation auf zirka 40 Aspekte. Anschließend wird das konkrete Anlageprodukt, der Anbieter sowie die Vertriebsstruktur anhand etwa 20 weiterer Kriterien analysiert. Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer Ersteinschätzung durch einen unserer Rechtsanwälte mitgeteilt. Sollten sich genügend Anhaltspunkte für eine Falschberatung ergeben, wird mit Ihnen eine mögliche Vorgehensweise besprochen.

 

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Ansprechpartner: RA Christoph R. SchwarzRA Christian Mertsch