Schwarz | Mertsch RAe erstreiten weiteres Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG

Nachdem unsere Kanzlei bereits am 23.02.2017 ein weiteres Urteil erstritten hat, folgte am 16.03.2017 bereits der nächste Erfolg für einen unserer Mandanten: Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass die Postbank Finanzberatung AG dem Kläger Schadensersatz in Höhe EUR 23.875,00 leisten muss. 

Im Januar 2007 erwarb unser Mandant eine Beteiligung an dem Dachfonds „HCI Shipping Select XVII“ für EUR 25.000,00 zzgl. Agio. In diesem Schiffsfonds, einer geschlossenen Fondsbeteiligung,  wurden Beteiligungen an den Schiffsgesellschaften BELUGA Shipping GmbH & Co.KG MS „Bremer Majesty“, MS „Emily C” GmbH & Co. KG, Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG lndependence MS „Stadt Solingen“, Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. Independence KG und MT „Hellespont Triumph“ GmbH & Co. KG gebündelt.

Abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen wurden unserem Mandanten nunmehr voller Schadensersatz zugesprochen. Außerdem wurde die Postbank Finanzberatung AG verpflichtet, den Kläger von allen Haftungsrisiken freizustellen.

Das Landgericht Hannover stellte fest, dass der Kläger nicht über alle Risiken der geschlossenen Beteiligung in dem zugrunde liegenden Beratungsgespräch aufgeklärt worden ist.

Bei dieser Konstellation handelt es sich um keinen Einzelfall. Ganz im Gegenteil: Die Postbank Finanzberatung AG vertrieb in den 2000er Jahren in zigtausenden Fällen derartige Beteiligungen, gleichfalls wie fast alle Banken und diverse Finanzvertriebe. Diese Anlageprodukte sind jedoch üblicherweise als sehr riskante und spekulative Kapitalanlagen einzustufen und in der Regel keinesfalls für Privatanleger geeignet. Oftmals verloren die Anleger erhebliche Teile ihrer investierten Beträge bis hin zum Totalverlust. Schon seit Jahren sieht sich die Postbank Finanzberatung AG daher massenhaft Klagen auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung ausgesetzt.

Auch dieser Fall zeigt, dass in vielen Fällen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anzuraten und oftmals der bessere Weg ist, als sich einfach mit dem Verlust der Investitionssumme abzufinden. Jedoch gilt es stets zahlreiche Umstände zu berücksichtigen um die Erfolgsaussichten zutreffend einschätzen zu können. Deshalb sollten Anleger sich an auf diesem Gebiet erfahrene Anwälte wenden.  Unsere Kanzlei arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und setzt Ansprüche ihrer Mandanten erfolgreich durch.

Insbesondere sollten Anleger bedenken, dass ihre Schadensersatzansprüche auch verjähren können. Dies betrifft jetzt zunehmend immer mehr Fonds bei denen gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen. Die absolute Verjährungsfrist endet in der Regel auf den Tag genau 10 Jahre nach dem Beitritt zu dem jeweiligen Fonds. In vielen Fällen ist daher Eile geboten, wie beispielsweise dem hier streitgegenständlichen Fonds „HCI Shipping Select XVII„, der im Jahre 2007 vertrieben wurde. Gerne beraten wir auch Sie über die Chancen einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Der Kläger dieses Verfahrens kann sich nunmehr über die vollständige Rückabwicklung freuen. Er erhält den erlittenen Schaden ersetzt und die Beteiligung wird an die Postbank Finanzberatung AG übertragen. Außerdem wird er von Nachhaftungsansprüchen freigestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand 12.04.17).

Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Geschlossenen Fondsbeteiligung? Gerne können Sie sich an uns wenden.

Ansprechpartner: RA Christian MertschRA Christoph R. Schwarz