Geschlossene Fondsbeteiligungen

Geschlossene Fonds sind eine vor allem in Deutschland verbreitete Form der Geldanlage. Bis 2005 vor allem als Steuersparmodell für Besserverdienende konzipiert, vollzog die Branche nach der Aberkennung des Verlustzuweisungsmodelles den Wandel zum Renditefonds. Laut Marktstudie der Ratingagentur Feri haben Privatanleger seit Ende der 1990er Jahre insgesamt rund 144 Milliarden Euro in geschlossene Fonds investiert.

Den Renditebeweis sind viele der Fonds bisher schuldig geblieben. Den Schaden tragen nun zehntausende Anleger, welchen die Produkte als zum Teil sichere Geldanlagen verkauft wurden. Investitionen in Sachwerte, Inflationsausgleich und Unabhängigkeit vom Auf und Ab der Börsen waren gerne gebrauchte Verkaufsargumente.

Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Was in vielen Verkaufsgesprächen aber scheinbar oftmals vergessen wurde: Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Für viele Anleger kommt erschwerend hinzu, dass sich auf dem staatlich wenig geregelten und kaum überwachten Markt zahlreiche zwielichtige Fondsgesellschaften versammelten.

Vom Ansparfonds über Patentfonds bis hin zu Zweitmarktfonds, die Kreativität der Fondsgesellschaften kannte keine Grenzen. In Hochglanzprospekte verpackte Renditeversprechen ließen sich jahrelang bestens verkaufen, obwohl diese Produkte schon alleine aufgrund Ihrer Risikoeinstufung nur für einen kleinen Teil der Anlegerklientel geeignet gewesen ist.

Insbesondere in folgenden Bereichen wurden geschlossene Fonds aufgelegt:

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Immobilienfonds

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Schiffsfonds

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Triebwerksfonds

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Medienfonds

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Energiefonds

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Private Equity Fonds

Für eine Vielzahl von Anlegern sind Geschlossene Fonds keine geeignete Anlageform. In Anbetracht der nachfolgenden beispielhaften Risiken wird deutlich, dass viele Fonds unter vollkommen falschen Sicherheitsaspekten verkauft wurden:

  • Seriosität und die Kompetenz des Anbieters
  • Währungsrisiko
  • Nachschusspflicht
  • Haftungsrisiko
  • fehlender Zweitmarkt
  • Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen
  • Interessenskonflikte
  • Mangelnde persönliche Eignung der Fondsgeschäftsführung
  • Totalverlustrisiko

Zudem ist zu beachten, dass bei etlichen Fonds extrem hohe Weichkosten und Provisionszahlungen im Konzept enthalten sind. Schon aus diesem Grund ist gegebenenfalls an der Wirtschaftlichkeit der Fondskonzepte zu zweifeln. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass geschlossenen Fonds nicht für die Altersvorsorge geeignet sind. Dies ist bereits mehrfach gerichtlich bestätigt, sodass man diesbezüglich von ständiger Rechtsprechung sprechen kann.